§1 Alle Beiträge sind halbjährlich zum 1. Juli und 1. Januar fällig.
§2 der Vorstand kann auf Antrag Beiträge und Arbeitsstunden kürzen oder erlassen. Die Anträge sind nach Ablauf eines Geschäftsjahres neu zu stellen.
§3 Die Mahngebühr beträgt 2,50 €.
§4 Aktive Mitglieder haben 5 Arbeitsstunden, jugendliche Mitglieder 7 Arbeitsstunden je Geschäftsjahr abzuleisten. Für jede Arbeitsstunde, die bis zum Ende des Geschäftsjahres nicht nachgewiesen wurde, ist spätestens mit der Fälligkeit des nächsten Beitrages 2,50 € je Stunde zu zahlen.
§5 Als Beitrag wird monatlich festgelegt:
- Schüler (jugendliche Mitglieder) 3,00 €
- Erwachsene 5,00 €
- Familien 6,00 €
- Passive Mitglieder/Ehemalige (jährlich) 25,00 €
- Kostenbeitrag Nichtmitglieder je Teilnahme 10,00 €
Auswärtige Studenten, Grundwehrdienstleistende, Ersatzdienstleistende usw. zahlen auf Antrag den Beitrag jugendlicher Mitglieder (ohne Arbeitsstundenpflicht). Der Antrag ist zu Beginn jedes Geschäftsjahres neu zu stellen.